Condizioni generali
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
SprachSolution GbR
§ 1. Geltungsbereich – Allgemeines
- Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen SprachSolution und ihren Vertragspartnern ausschließlich. Sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung und auch für künftige Geschäfte.
- Andere Geschäftsbedingungen, auch die eines Vertragspartners, werden von SprachSolution nicht anerkannt, es sei denn SprachSolution willigt den anderen Bedingungen ausdrücklich durch vorherige schriftliche Bestätigung per Post (nicht hingegen durch elektronische Post) ein.
- Änderungen und Neufassungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie dem Vertragspartner schriftlich oder in Textform mitgeteilt werden und der Vertragspartner ihnen nicht ausdrücklich innerhalb von vier Wochen ab Erhalt der neuen AGB schriftlich widerspricht.
- SprachSolution behält sich das Recht vor, das Texten bzw. Übersetzen von Dokumenten oder Inhalten sowie Dolmetscheraufträge ganz oder teilweise abzulehnen.
§ 2. Lieferzeiten
- Angebotene Liefertermine verstehen sich als nach bestem Wissen und Gewissen abgegebene Richtwerte und werden in der Regel, wie angeboten, eingehalten. Sie gelten jedoch nicht als verbindlich zugesichert.
- Im KVA (Kostenvoranschlag) angebotene Liefertermine gelten nur bis zum Ende des jeweiligen Arbeitstages (18.00 Uhr), an dem der KVA ausgestellt wird. Bei späterem Zugang des Auftrages durch den Vertragspartner wird unter Berücksichtigung der aktuellen Kapazitätslage ein neuer Liefertermin offeriert.
- Der Vertragspartner ist gehalten, SprachSolution eine Bestätigung über den Erhalt der Übersetzung bzw. des Texts zu senden, oder bei Überschreitung des vereinbarten Liefertermins nachzufragen, da nicht mit Sicherheit auszuschließen ist, dass eine E‑Mail von einem Spamfilter gelöscht wird oder anderweitig abhandenkommt.
- Lieferverspätungen können durch unvorhersehbare Ereignisse, wie z. B. Krankheit des Übersetzers/Texters, plötzliche familiäre Probleme des Übersetzers/Texters, technische PC-Probleme, Probleme mit dem Internet oder ähnliche unvorhersehbare und außerhalb des Wirkungsbereichs von SprachSolution liegende Ereignisse auftreten.
§ 3. Widerrufsbelehrung
- Widerrufsrecht: Vertragspartnern können ihre Vertragserklärung innerhalb der in der Auftragsbestätigung genannten Frist ohne Angabe von Gründen schriftlich (z. B. Brief, Fax, E‑Mail) widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
SprachSolution GbR,
Zhana Ivanova, Pia Heßler,
Heckenweg 10,
Info-SprachSolution@web.de
- Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Vertragspartner die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand an SprachSolution zurückgewähren, muss er SprachSolution insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Vertragspartner die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Vertragspartner mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für SprachSolution mit deren Empfang.
- Besondere Hinweise: SprachSolution behält sich vor, mit der Durchführung des Auftrages erst nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist zu beginnen. Beginnt SprachSolution mit der Ausführung der vertraglich geschuldeten Arbeit auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners vor Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist, erlischt das Widerrufsrecht des Vertragspartners; gleichzeitig erlischt der SprachSolution zustehende Vorbehalt gemäß Satz 1. Das Widerrufsrecht des Vertragspartners erlischt ebenfalls vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners vollständig erfüllt ist, bevor der Vertragspartner sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
§ 4. Leistungsumfang, Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
- SprachSolution verpflichtet sich, den vom Auftraggeber übermittelten Text sach- und fachgerecht in der gewünschten Sprache wiederzugeben und dafür zu sorgen, dass die Übersetzung ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige inhaltliche Veränderungen vorgenommen wird. Übersetzungen werden dabei je nach Bedeutung des Originaltextes wörtlich bzw. sinngemäß und mentalitätstreu nach den mittleren allgemeingültigen Qualitätsmaßstäben der Übersetzungsbranche des jeweiligen Sprachraumes vorgenommen.
- Berücksichtigung einer beim Auftraggeber eingeführten individuellen Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung und wenn ausreichende und vollständige Unterlagen, z.B. Vorübersetzungen oder Wortlisten bei der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden. Fachausdrücke werden ansonsten nach den Qualitätsmaßstäben gem. Abs. 1 wie allgemein üblich übersetzt.
- Die Zähleinheit für eine Übersetzung ist nach Sichtung der Datei im Vertrag festgehalten. Einflussfaktoren können u. a. die Anzahl der Zeichen oder Wörter, fachspezifische Begrifflichkeiten oder Verwendung vom Kunden gewünschter Software sein. Die Preise verstehen sich in Euro, sofern nicht eine andere Währung ausdrücklich vereinbart wurde. Es gelten die Preise und Kosten gemäß KVA. Optionale Kunden-Preisvorstellungen laut Kontaktformular gelten nur als akzeptiert, wenn diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt werden.
- Mögliche Zahlungsarten sind Kauf auf Rechnung, PayPal, Vorauskasse und Lastschriftverfahren. Jedoch gilt ausnahmslos die im KVA angegebene Zahlungsart. SprachSolution behält sich das Recht vor, die Zahlungsart bei neuen Aufträgen zu ändern. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Vereinbarung einer Zahlung per Lastschrift zieht SprachSolution den Rechnungsbetrag mittels Einzugsermächtigung ein. Sämtliche Kosten für Auslandsüberweisungen trägt der Vertragspartner vollständig selbst.
- Im Falle einer Rückbuchung durch den Vertragspartner, trägt dieser sämtliche Kosten, die mit der und durch die Rückbuchung entstehen. 6. Gelieferte Übersetzungen bzw. Texte und die damit verbundenen Rechte (Verwertungs- und Nutzungsrechte) stehen bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung unter Eigentums- und Übertragungsvorbehalt (bspw. die Verwendung, Weiterverarbeitung, Veröffentlichung oder ein sonstiger Gebrauch der durch SprachSolution erstellten Übersetzungen/Texte). Für den Fall der Zuwiderhandlung sind etwaige Erlöse an SprachSolution auszukehren. Weitergehende Schadensersatzforderungen bleiben SprachSolution vorbehalten.
§ 5. Verschwiegenheit
- SprachSolution verpflichtet sich, über den Inhalt der zu übersetzenden/schreibenden Dokumente, über das ihr aus Anlass des Auftrages überlassene Informationsmaterial sowie über alle ihr in Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Vertragspartner bekannt gewordenen Tatsachen Stillschweigen zu bewahren und diese vertraulich zu behandeln.
- Absatz 1 gilt nicht bei erkennbaren Verstößen gegen nationale oder internationale strafrechtliche Vorschriften (z.B. Anleitungen zum Bombenbau, Volksverhetzung, Diskriminierungen usw.)
§ 6. Formatierungen der Texte, Beibehaltung des Layouts und sonstige optische Gestaltungen
- Bei einem Standardauftrag erfolgt lediglich eine reine Übersetzung des zur Verfügung gestellten Textes/Erstellung eines Textes. SprachSolution übernimmt bei solchen Aufträgen keine Gewährleistung zur Beibehaltung von Formatierungen, Layouts oder sonstigen optischen Gestaltungen.
- Bei editierbaren Standarddokumenten (Word, Excel und PowerPoint) erfolgt die Übersetzung/Erstellung des Textes im Originaldokument selbst. SprachSolution wird in solchen Fällen versuchen, die Formatierungen, Layouts oder sonstigen optischen Gestaltungen entsprechend zu übernehmen. SprachSolution übernimmt hierfür jedoch keinerlei Garantie, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Formatierungen, Layouts oder sonstige optische Gestaltungen, insbesondere Tabellen und sonstige unter Platzmangel leidende Vorgaben verschieben oder anderweitig verändert werden. Grund hierfür sind unterschiedliche Textlängen der jeweiligen Sprachen.
§ 7. Mängelgewährleistung
- Der Vertragspartner ist gehalten, die Übersetzung/den Text nach Abnahme auf Mängelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation zu überprüfen, bevor er die Übersetzung/der Text anderweitig einsetzt oder nutzt.
- Sollte die Übersetzung/der Text von den vertraglichen Anforderungen abweichen, hat der Auftraggeber SprachSolution eine angemessene Frist von mindestens 14 Tagen zur Nachbesserung zu setzen. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Auftraggeber selbst verursacht worden sind, z.B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte.
- Offensichtliche Mängel sind schriftlich binnen einer Rügefrist von zwei Wochen bezogen auf die Absendung der Anzeige anzuzeigen. Für verborgene Mängel gilt die gesetzliche Verjährungsfrist gem. § 634a BGB.
- Ist der Vertragspartner hingegen Unternehmer, so hat der Vertragspartner die Übersetzung/den Text unverzüglich nach Abnahme zu überprüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
- Die Rügefrist beginnt mit der Abnahme. 6. SprachSolution haftet nur bei nachweislicher Falschübersetzung. Der Nachweis kann nur erbracht werden durch einen in Deutschland staatlich anerkannten und vereidigten Übersetzer für die Ausgangs- und Zielsprache. Andernfalls gilt immer die Einschätzung von SprachSolution.
- Ist der Vertragspartner hingegen Unternehmer, so hat der Vertragspartner die Übersetzung/den Text unverzüglich nach Abnahme zu überprüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
- Die Rügefrist beginnt mit der Abnahme. 6. SprachSolution haftet nur bei nachweislicher Falschübersetzung. Der Nachweis kann nur erbracht werden durch einen in Deutschland staatlich anerkannten und vereidigten Übersetzer für die Ausgangs- und Zielsprache. Andernfalls gilt immer die Einschätzung von SprachSolution.
- SprachSolution haftet auch bei nachweislich maschineller Übersetzung.
- Bei etwaigen Mängeln hat SprachSolution zuerst das Recht auf Nacherfüllung gemäß §§ 634 Nr. 1, 635 BGB. Erst wenn die Nacherfüllung bei Feststehen einer nachweislich mangelhaften Übersetzung fehlschlägt, kann der Vertragspartner die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsansprüche geltend machen. Ausgeschlossen sind hingegen darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche (bspw. entgangener Gewinn, Verzugsschaden, nicht eingetretene Einsparungen, Schäden durch Inanspruchnahme Dritter sowie andere mittelbare und Folgeschäden, die z. B. durch geplante Veranstaltungen des Vertragspartners, Druckkosten, Veröffentlichungskosten o. ä. entstehen können).
§ 8. Haftung
- Wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet SprachSolution neben Vorsatz auch für Fahrlässigkeit.
- Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen des Vertragspartners haftet SprachSolution dem Grunde nach nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz und dann pro Schadensfall maximal nur in Höhe des Auftragswertes.
- Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche sind unabhängig von ihrem Rechtsgrund ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (z. B. entgangener Gewinn; Folgeschäden; Schäden, die nicht an der Übersetzung selbst, sondern die durch deren Benutzung, Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Sachen entstanden sind).
- SprachSolution haftet nicht für Schäden in den unter § 2 Absatz 4 genannten Fällen und auch nicht für Schäden, die durch Störung des Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt (z. B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen), ferner durch Übertragungsfehler elektronisch übermittelter Daten, Beeinträchtigung von Daten durch Spamfilter des Vertragspartners, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von SprachSolution nicht zu vertretenden Hindernisse entstehen. In solchen Ausnahmefällen ist SprachSolution berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn SprachSolution aus wichtigem Grunde den Betrieb für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise einstellt oder einschränkt.
- Da SprachSolution die aktuellsten Versionen von Schutzprogrammen verwendet, haftet sie ebenfalls nicht für Schäden, die trotzdem durch Viren, Trojaner, Würmern Spyware oder Adware und sonstige Schädlinge entstehen.
- SprachSolution haftet nicht, wenn Mängel an der Übersetzung darauf beruhen, dass die bei SprachSolution beschäftigten bzw. die für SprachSolution tätigen Übersetzer vorsätzlich oder mit kriminellem Hintergedanken tätig geworden sind und SprachSolution hierüber als Auftraggeber (über die eigentlichen Beweggründe oder Interessen) getäuscht haben. In diesem Falle tritt SprachSolution selbst als Geschädigter auf und versucht gemeinsam mit dem Vertragspartner den verantwortlichen Übersetzer zu belangen.
- SprachSolution ist nicht verpflichtet, das Urheberrecht der zu übersetzenden Texte zu ermitteln. Liegt das Urheberrecht nicht bei dem Vertragspartner, haftet er – auch für die Rechte der Übersetzungen – beim Urheber eigenverantwortlich.
§ 9. Abtretung
- Die Abtretung der Rechte aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag durch den Vertragspartner bedarf der schriftlichen Zustimmung von SprachSolution.
§ 10. Ausführung durch Dritte
- Wenn SprachSolution es nach ihrem Ermessen für zweckmäßig und sinnvoll erachtet, darf sie sich zur Ausführung aller Geschäfte Dritter bedienen. Dabei haftet SprachSolution nur für die sorgfältige Auswahl Dritter. Kontakte zwischen dem Vertragspartner und den von SprachSolution beauftragten Dritten bedürfen der schriftlichen Einwilligung der SprachSolution.
§ 11. Abwerbungsverbot
- Der Vertragspartner verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine bei SprachSolution beschäftigten bzw. die für SprachSolution tätigen Übersetzer von SprachSolution abzuwerben oder ohne Zustimmung von SprachSolution anzustellen.
- Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Vertragspartner, eine von SprachSolution der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfender angemessener Vertragsstrafe, mindestens jedoch in Höhe von 5.000 € zu zahlen.
§ 12. Salvatorische Klausel
- Sollte eine der vorliegenden Bedingungen aus irgendeinem Grund ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die ungültige Bedingung von Beginn der Ungültigkeit an durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg nach Möglichkeit gleichkommende Regelung zu ersetzen.
- Enthält der Vertrag eine Regelungslücke, verpflichten sich die Parteien, den Vertrag durch eine angemessene Regelung zu ergänzen, die sie nach dem Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder der späteren Aufnahme oder Änderung einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.
§ 13. Abweichende Vereinbarungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Zusicherungen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform (schriftlichen Bestätigung durch SprachSolution). Dies gilt auch für die Anpassung dieses Schriftformerfordernisses.
§ 14. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
- Wenn der Vertragspartner Unternehmer ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag das Gericht des Geschäftssitzes der Sprach[1]Solution, Aschaffenburg, Bundesrepublik Deutschland.
- Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Die Anwendung der Bestimmungen des UN Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Mit Erscheinen der aktualisierten AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.